von gesamthaft über den Tag mehr als drei Stunden sowie ohne Gehphasen von mehr als einem Kilometer am Stück und von gesamthaft über den Tag verteilt mehr als vier bis fünf Kilometern, ohne Arbeiten kniend, hockend oder kauernd und unter Vermeidung von Arbeiten auf unebenem Gelände, Treppen und Leitern seit dem 6. März 2020 zu 100 % arbeitsfähig (VB 234 S. 14 ff.). In der ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme vom 8. Dezember 2022 führte Prof. Dr. med.