__ weitergeführt bzw. nach der Auflösung des Betriebes hätte er sich mit überwiegender Wahrscheinlichkeit um eine Stelle als Geschäftsführer in einem anderen Gastronomiebetrieb, namentlich in einem Hotel oder Restaurant, bemüht. Sein Werdegang gebe einen für die Gastronomiebranche typischen Karriereverlauf wieder. Es sei nicht unüblich, dass sich jemand vom Serviceangestellten zum Geschäftsführer rauf arbeite. Den Akten würden sich keine Anhaltspunkte entnehmen lassen, dass er in seiner Position als Geschäftsführer überfordert gewesen wäre bzw. seine Arbeit mangelhaft ausgeführt hätte (vgl. Beschwerde S. 11 ff.).