VB 270 S. 5). Das Invalideneinkommen setzte sie gestützt auf den Tabellenlohn der LSE 2020, Tabelle TA1, Kompetenzniveau 2, Total, Männer, fest. Unter Berücksichtigung der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit und der Nominallohnentwicklung bis 2021 sowie eines Abzugs vom Tabellenlohn in der Höhe von 5 % ermittelte sie so ein hypothetisches Erwerbseinkommen von Fr. 68'685.45 und damit einen Invaliditätsgrad von 3.8 % (BB 3 S. 9 f.; VB 270 S. 5).