"Es sei der Einspracheentscheid vom 10.1.2024 betreffend Verfügung vom 14.8.2023 aufzuheben und dem Beschwerdeführer eine Rente auf Basis eines Invaliditätsgrades von mindestens 30% zuzusprechen. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich MwSt. zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 8. März 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: