1.3. Im Nachgang an das Rückweisungsurteil vom 1. Juni 2021 liess die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer orthopädisch begutachten (Gutachten der asim Begutachtung, Basel [asim], vom 1. März 2022). Nach der Einholung einer ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme vom 8. Dezember 2022 nahm die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 14. August 2023 per 28. Februar 2021 den Fallabschluss vor, sprach dem Beschwerdeführer eine Integritätsentschädigung bei einer Integritätseinbusse von 10 % zu und verneinte einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers.