1. 1.1. Der 1971 geborene Beschwerdeführer war bei der Beschwerdegegnerin gegen die Folgen von Unfällen versichert, als er sich bei einem Sturz am 7. Mai 2018 im Garten eine dislozierte Schenkelhalsfraktur links zuzog. Die Beschwerdegegnerin anerkannte ihre Leistungspflicht im Zusammenhang mit dem fraglichen Ereignis und richtete die entsprechenden Versicherungsleistungen in Form von Taggeld und Heilbehandlung aus. Nach prolongiertem Heilverlauf liess die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer begutachten (Gutachten der Rehaklinik B._____ vom 14. April 2020).