7.4. Nach dem Gesagten hat die Beschwerdegegnerin einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 18. Dezember 2023 (VB 218) zu Recht verneint. Ebenso wenig besteht ein Anspruch des Beschwerdeführers auf berufliche Massnahmen der Invalidenversicherung. 8. 8.1. Nach dem Dargelegten ist die Beschwerde abzuweisen.