cher Tätigkeit – seit dem 6. Dezember 2016 sowohl in der bisherigen als auch in jeglicher körperlicher Verweistätigkeit noch zu einer im klinischen Gesamtkontext leichtgradigen Einschränkung der Leistungsfähigkeit mit erhöhtem Pausen- und Erholungsbedarf im Umfang von 10 % führen (VB 58.5 S. 13).