Akute Depressionen könnten – wie auch in den letzten Jahren – zu kurzzeitigen Arbeitsunfähigkeitszeiten führen. Eine dauerhafte Einschränkung der Arbeitsfähigkeit sei daraus aber nicht abzuleiten. Seit November 2018 könne grundsätzlich von einer vollen Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit ausgegangen werden (VB 198 S. 59, 61 ff.).