Nach weiteren Abklärungen wies die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 22. April 2021 ab. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde mit Urteil des Versicherungsgerichtes VBE.2021.265 vom 23. Juli 2023 teilweise gutgeheissen, die Verfügung aufgehoben und die Sache zur weiteren Abklärung im Sinne der Erwägungen und zur Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurückgewiesen. Nach weiteren Abklärungen, insbesondere der Einholung eines Gutachtens bei der asim (psychiatrische Untersuchung sowie neuropsychologische Zusatzabklärung; asim-Gutachten vom 6. April 2023), und Durchführung des Vorbescheidverfahrens wies die Beschwerdegegnerin das Leis-