2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 1. Februar 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Es sei die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 22. Dezember 2023 aufzuheben und es sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, dem Beschwerdeführer über das Einstellungsdatum vom 30. November 2022 hinaus bis auf Weiteres eine Invalidenrente auf Basis eines Invaliditätsgrades von mindestens 40 % zuzusprechen und auszurichten.