Das Invalideneinkommen legte sie gestützt auf das Kompetenzniveau 1 der Tabelle TA1 der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamtes für Statistik (BFS) des Jahres 2020 (Total, Männer) sowie unter Berücksichtigung der Nominallohnentwicklung (-0,7 % [2021]; +1,1 % [2022]), der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit von 41,7 Stunden und eines leidensbedingten Abzugs von 10 % auf Fr. 59'466.00 fest. Bei der daraus folgenden Erwerbseinbusse von Fr. 14'674.00 resultierte ein Invaliditätsgrad von gerundet 20 % (VB 459 S. 10).