5. 5.1. Die Beschwerdegegnerin ermittelte im angefochtenen Einspracheentscheid gestützt auf die Angaben der ehemaligen Arbeitgeberin des Beschwerdeführers für das Jahr 2022 und die durchschnittliche Bonuszahlung in den Jahren 2012–2016 (vgl. VB 414) ein Valideneinkommen von Fr. 74'140.00 (VB 459 S. 9). Das Invalideneinkommen legte sie gestützt auf das Kompetenzniveau 1 der Tabelle TA1 der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamtes für Statistik (BFS) des Jahres 2020 (Total, Männer) sowie unter Berücksichtigung der Nominallohnentwicklung (-0,7 % [2021];