_ vom 22. Dezember 2022 (VB 415 S. 2 f.) zu dieser letzten Untersuchung am 30. November 2022 ist zwar eine deutliche Einschränkung der aktiven Schultergelenksbeweglichkeit (Abduktion [= Abspreizen] und Flexion jeweils 90°) mit Schmerzprovokation bei sämtlichen Funktionstests beschrieben. Der Befund zeigt jedoch geringere funktionelle Einschränkungen des rechten Armes als diejenigen, welche durch den Versicherungsmediziner med. pract. B._____ anlässlich der Untersuchung vom 10. August 2022 festgestellt worden waren (Abduktion 60° und Anteversion [= Flexion] 60°; VB 376 S. 8). Ausserdem ist in Bezug auf die im Bericht von Dr. med. C.__