So wären bei einer Schonung des gesamten rechten Armes seit mehreren Jahren infolge der vom Beschwerdeführer geschilderten Schmerzen und der eingeschränkten Beweglichkeit deutliche muskulär atrophische Veränderungen der rechten Schultergürtel- und Armmuskulatur zu erwarten, welche sich aber anlässlich der Untersuchung nicht bestätigt hätten, da die muskulären Defizite höchstens als leicht zu bewerten seien. Die geklagten Beschwerden bzw. "sehr starken Schmerzen" seien unter Würdigung aller klinischen und radiologischen Befunde medizinisch nur teilweise erklärbar und die Beschwerdeintensität sei medizinisch nicht nachvollziehbar.