aus, dass er anlässlich der Untersuchung Inkonsistenzen festgestellt habe. So wären bei einer Schonung des gesamten rechten Armes seit mehreren Jahren infolge der vom Beschwerdeführer geschilderten Schmerzen und der eingeschränkten Beweglichkeit deutliche muskulär atrophische Veränderungen der rechten Schultergürtel- und Armmuskulatur zu erwarten, welche sich aber anlässlich der Untersuchung nicht bestätigt hätten, da die muskulären Defizite höchstens als leicht zu bewerten seien.