1. Streitig und zu prüfen ist die Rechtmässigkeit der Höhe der dem Beschwerdeführer mit Einspracheentscheid vom 22. Dezember 2023 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 459) zugesprochenen Rente und Integritätsentschädigung sowie der zur Festsetzung der Integritätsentschädigung massgebliche Höchstbetrag des versicherten Verdienstes. -3-