Daraufhin stellte die Beschwerdegegnerin die Heilkosten- und Taggeldleistungen per 30. November 2022 ein und sprach dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 4. Januar 2023 ab 1. Dezember 2022 eine Invalidenrente gestützt auf einen Invaliditätsgrad von 20 % und eine Integritätsentschädigung bei einer Integritätseinbusse von 20 % zu. Mit Einspracheentscheid vom 22. Dezember 2023 wies die Beschwerdegegnerin die dagegen erhobene Einsprache des Beschwerdeführers ab. 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 1. Februar 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: