Der RAD-Arzt gelangte dabei zum Schluss, dass die gemäss diesen Berichten vom Beschwerdeführer geschilderten Beschwerden in der unteren Wirbelsäule und im Bein mit jenen anlässlich der orthopädischen Begutachtung durch Dr. med. B._____ übereinstimmten (VB 71 S. 4; vgl. VB 59.2 S. 6 f.). Bei den sich aus den neuen Berichten ergebenden Befunden handelt es sich gemäss Prof. Dr. med. D._____ sodann grösstenteils um die im Gutachten genannten degenerativen Veränderungen der Wirbelsäule (ebd.; vgl. VB 59.2 S. 15).