_ bestätigt, wirkt sich gemäss seiner nachvollziehbaren Einschätzung aber– angesichts der vom Beschwerdeführer im Rahmen der Entzugsbehandlungen und der mehrmonatigen Langzeittherapie angegebenen Verbesserung der entsprechenden Symptomatik – (ebenso wie das polyvalente Abhängigkeitssyndrom mit fortgesetztem Cannabiskonsum; vgl. E. 2 hiervor) nicht namhaft auf dessen Funktionsfähigkeit aus (VB 59.3 S. 26).