Im Gegensatz dazu habe er in der Untersuchung berichtet, sich psychisch kaum beeinträchtigt zu fühlen, allenfalls bei Schmerzen manchmal gegen die Wand zu schlagen, wobei in Bezug auf das beklagte Schmerzausmass auf das orthopädische Teilgutachten und die dort dargelegten Inkonsistenzen zu verweisen sei (VB 59.3 S. 25 f.). Auch der berufliche Werdegang des Beschwerdeführers mit einem langjährigen Arbeitsplatz, welcher ein hohes Mass an Konzentration und Genauigkeit erfordert habe, stehe im Widerspruch zu den Diagnosen einer ADHS und einer Persönlichkeitsstörung mit emotional-instabi- len und impulsiven Anteilen. Zudem stehe das im Bericht von Dr. med.