Die im Bericht vom 26. Januar 2023 getroffenen "Mutmassungen" zu einer allfälligen Persönlichkeitsstörung (mit emotional-instabilen, impulsiven und narzisstischen Anteilen [vgl. VB 49 S. 1]) würden nur auf den vom Beschwerdeführer gemachten Angaben beruhen, wonach dieser zu Hause Wutgefühle habe, Gegenstände werfe und aus dem Fester schreie. Im Gegensatz dazu habe er in der Untersuchung berichtet, sich psychisch kaum beeinträchtigt zu fühlen, allenfalls bei Schmerzen manchmal gegen die Wand zu schlagen, wobei in Bezug auf das beklagte Schmerzausmass auf das orthopädische Teilgutachten und die dort dargelegten Inkonsistenzen zu verweisen sei (VB 59.3 S. 25 f.).