Angstniveau, aber keine Intrusionen, Flashbacks, keinen Hyperarousal, kein (relevantes; vgl. VB 59.3 S. 24) Vermeidungsverhalten und keine spezifischen Albträume gehabt habe (VB 59.3 S. 23). Somit würden sich keine Anhaltspunkte für die vom aktuellen Behandler postulierte PTBS ergeben (VB 59.3 S. 25). Worin die erwähnte Wesensveränderung bestehen soll, sei von den Behandlern ebenso wenig ausgeführt worden, wie wodurch diese ausgelöst worden sein soll (VB 59.3 S. 25).