Als "nahezu absurd" erachtete med. pract. C._____ die von Dr. med. E._____ und med. pract. F._____ gestellten Diagnosen einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) und einer Wesensänderung mit Auswirkung auf sämtliche Lebensbereiche (vgl. VB 49 S. 1). Die Symptome einer PTBS seien nicht evaluierbar: Der Beschwerdeführer habe anlässlich der Untersuchung davon berichtet, wie er, eineinhalb Jahre nachdem er im Jahr 2006, als er in Rumänien aus einem Hotel gegangen sei, niedergeschlagen und ausgeraubt worden sei, zwar ein erhöhtes -7-