4.2.2. Entgegen dem Vorbringen des Beschwerdeführers setzte sich med. pract. C._____ im Rahmen des psychiatrischen Teilgutachtens ausführlich mit den psychiatrischen Vorberichten und den darin gestellten Diagnosen auseinander (VB 59.3 S. 24 ff.). Dabei ging er insbesondere und besonders ausführlich auf den vom Beschwerdeführer erwähnten Bericht von Dr. med. E._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, und med. pract. F._____ vom 26. Januar 2023 (vgl. VB 49) ein. Entgegen der Behauptung des Beschwerdeführers hat med. pract.