langjährig behandelnden Psychiater plausibel gestellten Diagnosen pauschal und ohne nachvollziehbare Begründung verneint habe (Beschwerde, Ziff. 17 ff.; vgl. auch Replik, Ziff. 3 ff.). Dies widerspreche jeglichen Grundsätzen der allgemeinen ärztlichen Pflicht und insbesondere der einem Gutachter obliegenden Pflicht der neutralen und sorgfältigen Sachverhaltsfeststellung, wobei bekannt sei, dass die Neurologie Toggenburg AG komplett von der Realität abweichende Beurteilungen abgebe (Beschwerde, Ziff. 25). Zudem sei die ihm – dem Beschwerdeführer – mehrfach attestierte krankheitsbedingt verminderte Krankheitseinsicht von med.