Die Gutachter hielten fest, dass weder aus psychiatrischer noch aus orthopädischer Sicht eine Diagnose mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit gestellt werden könne. Von den zahlreichen psychiatrischen Vordiagnosen könnten lediglich ein polyvalentes Abhängigkeitssyndrom mit fortgesetztem Cannabiskonsum und stattfindender Substitution sowie eine soziale Phobie, welche laut den nachvollziehbaren anamnestischen Angaben des Beschwerdeführers aber keine erhebliche Relevanz mehr habe, nachvollzogen werden. Orthopädischerseits seien diverse Inkonsistenzen aufgefallen. Hinsichtlich der psychischen Beschwerden sei weder eine Aggravation noch Simulation festzustellen gewesen.