2. In der angefochtenen Verfügung vom 15. Dezember 2023 (VB 69) stützte sich die Beschwerdegegnerin in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf das bidisziplinäre Gutachten der Neurologie Toggenburg AG vom 8. August 2023 (VB 59; Fachdisziplinen Orthopädie und Psychiatrie). In der interdisziplinären Gesamtbeurteilung stellten die Gutachter folgende Diagnosen (VB 59.1 S. 5): "4.3.1. Diagnosen mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit […] Keine. -4-