"1. Es sei die angefochtene Verfügung vom 15. Dezember 2023 aufzuheben und es sei ein IV-Grad von 100% festzustellen. 2. Es sei die angefochtene Verfügung vom 15. Dezember 2023 aufzuheben und es sei dem Beschwerdeführer rückwirkend seit rechtens eine volle IV-Rente zuzusprechen sowie die Beschwerdegegnerin zur Ausrichtung der entsprechenden Rentenleistungen, zuzüglich Verzugszins, zu verpflichten.