In der Folge tätigte die Beschwerdegegnerin erwerbliche und medizinische Abklärungen, in deren Rahmen sie den Beschwerdeführer nach Rücksprache mit ihrem internen Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) bidisziplinär (Orthopädie, Psychiatrie) durch die Neurologie Toggenburg AG begutachten liess. Gestützt auf deren Gutachten vom 8. August 2023 wies sie das Leistungsbegehren – nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren – mit Verfügung vom 15. Dezember 2023 ab. 2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer am 31. Januar 2024 fristgerecht Beschwerde und beantragte Folgendes: