5.2. Dass die erste Eingliederungsmassnahme, namentlich das am 3. Juni 2019 gestartete Belastbarkeitstraining des Beschwerdeführers im Bereich Gastronomie (VB 40), am 19. Juli 2021 abgebrochen wurde (VB 61; 57; 78 S. 3), steht dem nicht entgegen. So erfolgte der Abbruch, wie den Akten zu entnehmen ist (vgl. ebd.), hauptsächlich aufgrund der starken (zurückgekehrten) Schulterbeschwerden.