5. 5.1. Wie ausgeführt attestierten die ABI-Gutachter dem Beschwerdeführer in einer leidensangepassten Tätigkeit (vgl. E. 4 hiervor) rückwirkend ab April 2018 eine mindestens 50%ige Arbeitsfähigkeit (seit Januar 2023 gar eine 70%ige). Entsprechend war der Beschwerdeführer in einer solchen dem -6-