längeres fixiertes Sitzen, das Gehen auf unebenem Untergrund oder das regelmässige berufsbedingte Benützen von Treppen, Leitern und Gerüsten seien ungünstig; Heben und Tragen von Lasten bis zur Taille 10 bis selten 15 kg) sei aufgrund einer zur Gewährung von regelmässigen Arbeitspausen bestehenden reduzierten Leistungsfähigkeit ab April 2018 eine 50%ige und seit Januar 2023 eine 70%ige Arbeitsfähigkeit gegeben (VB 241 S. 13 f.).