4. 4.1. In der angefochtenen Verfügung vom 18. Dezember 2023 (VB 281) stützte sich die Beschwerdegegnerin in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf das polydisziplinäre ABI-Gutachten vom 28. März 2023 (VB 241; Fachdisziplinen Allgemeine Innere Medizin, Rheumatologie, Neurologie und Psychiatrie). In der interdisziplinären Gesamtbeurteilung stellten die Gutachter folgende Diagnosen mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit (VB 241 S. 11 f.):