2.2. Mit Vernehmlassung vom 26. Februar 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde und reichte entsprechend der instruktionsrichterlichen Verfügung vom 16. Februar 2024 sämtliche Akten ein. 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 28. Februar 2024 wurde B._____ als berufliche Vorsorgeeinrichtung des Beschwerdeführers im Verfahren beigeladen. Diese teilte mit Eingabe vom 4. Juni 2024 ihren Verzicht auf eine Stellungnahme mit. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: