2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer am 1. Februar 2024 fristgerecht Beschwerde und beantragte Folgendes: "1. Die Verfügung vom 18.12.2023 sei teilweise aufzuheben. 2. Dem Beschwerdeführer sei rückwirkend für die Monate April bis Mai 2019, August bis Dezember 2019, Januar bis Mai 2020 und Mai bis Juni 2022 zusätzlich zur Rente ab 1.8.2023 eine 50%ige IV-Rente zu gewähren. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin." -3- Zudem beantragte er in prozessualer Hinsicht den Beizug sämtlicher Akten der Beschwerdegegnerin.