1.2. Nach erneuten Abklärungen sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer ab dem 8. Juli 2022 mehrfach und letztlich durchgehend bis zum 31. Juli 2023 berufliche Massnahmen (Aufbautraining, Arbeitstraining, Coaching) und ein entsprechendes Taggeld zu. Gleichzeitig liess sie den Beschwerdeführer nach Rücksprache mit dem RAD polydisziplinär begutachten (Gutachten der ABI Ärztliches Begutachtungsinstitut GmbH, Basel [ABI], vom 28. März 2023). Gestützt darauf sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 18. Dezember 2023 nach Rücksprache mit dem RAD und durchgeführtem Vorbescheidverfahren eine Rente von 50 % einer ganzen Rente ab dem 1. August 2023 zu.