1. 1.1. Der 1972 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 15. Oktober 2018 bei der Beschwerdegegnerin wegen psychischer Beschwerden zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration / Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin führte verschiedene Abklärungen in medizinischer, beruflicher und persönlicher Hinsicht durch. Ein am 3. Juni 2019 gestartetes Belastbarkeitstraining wurde am 19. Juli 2019 aufgrund einer attestierten vollständigen Arbeitsunfähigkeit infolge starker Schulterbeschwerden des Beschwerdeführers abgebrochen.