4. 4.1. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in ihrer Verfügung vom 21. Dezember 2023 in medizinischer Hinsicht auf die Stellungnahme von Dr. med. C._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 18. Juli 2023. Dieser hielt zusammengefasst fest, hinsichtlich der von der Beschwerdeführerin beklagten Rücken- und Kniebeschwerden seien den Berichten behandelnder Ärzte und den -5-