2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob die Beschwerdeführerin am 1. Februar 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Die angefochtene Verfügung vom 21.12.2023 sei vollumfänglich aufzuheben und der Beschwerde[führerin] seien die gesetzlich geschuldeten Leistungen, insbesondere eine Rente der Invalidenversicherung, zuzusprechen. 2. Eventualiter sei die Sache zur ordnungsgemässen Abklärung des medizinischen Sachverhalts und zur Neubeurteilung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen."