Auch in rheumatologischer und psychiatrischer Sicht lägen keine Veränderungen vor (VB 334.1 S. 11). Der psychiatrische Gutachter legte diesbezüglich insbesondere dar, trotz durchgeführter Therapiemassnahmen sei es seither zu keiner wesentlichen Veränderung gekommen. Dies entspreche auch der Selbsteinschätzung des Beschwerdeführers, der eine praktisch unveränderte Schmerzsymptomatik beschreibe, welche sich nur im Jahresverlauf (in Abhängigkeit vom wärmeren und kühleren Wetter) ändere.