Auch das Einholen einer Fremdanamnese (Beschwerde S. 9) ist rechtsprechungsgemäss nicht zwingend, sondern ist in erster Linie eine Frage des medizinischen Ermessens (Urteil des Bundesgerichts 8C_560/2023 vom 18. Januar 2024 mit Hinweisen). Auch die Tonaufnahmen der bei den Begutachtungen durchgeführten Interviews geben zu keinen Beanstandungen Anlass. Gemäss Art. 7k Abs. 1 ATSV muss eine Tonaufnahme das gesamte Untersuchungsgespräch aufzeichnen. Dies besteht aus Anamneseerhebung und Beschwerdeschilderung der versicherten Person. Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers erfüllen die Tonaufnahmen diese Voraussetzungen im vorliegenden Fall. Dass die Tonaufnahme der psychiatrischen Be-