Im Weiteren wies der kardiologische Gutachter darauf hin, nach "koronarer Herzerkrankung mit erfolgreich interveniertem NSTEMI" habe sich in der Echokardiografie im Verlauf eine gute, stabile Pumpfunktion gezeigt und die letzte Ergometrie eine gute Leistungsfähigkeit ergeben (VB 334.4 S. 7). Nicht nachvollziehbar und vom Beschwerdeführer auch nicht weiter begründet ist sodann das Vorbringen, er hätte nicht rheumatologisch, sondern orthopädisch-chirurgisch beurteilt werden müssen.