Der psychiatrische Gutachter führte nachvollziehbar aus, der Beschwerdeführer habe angegeben, er sei aufgrund der Schmerzen teils frustriert, gereizt und die Schmerzsymptomatik beeinflusse auch die Stimmungslage. Hierbei sei ein direkter Zusammenhang zwischen Schmerzen und Stimmung hergestellt worden. Bei geringen Schmerzen (etwa bei wärmerem Wetter) sei die Stimmung besser als bei verstärkten Schmerzen im Winter. Dies spreche gegen eine depressive Episode bzw. eine rezidivierende depressive Störung mit depressiven Episoden.