Im Rahmen der stationären psychiatrischen Therapien habe keine Arbeitsfähigkeit bestanden. Aus kardiologischer und psychiatrischer Sicht habe temporär zwischen dem 11. Februar und dem 30. April 2020 (zunächst kardiologisch bedingt infolge des Myokardinfarktes, dann im Rahmen des stationären Aufenthaltes in der Klinik D._____) eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit bestanden. Ab Mai 2020 bestehe wieder eine 90%ige Arbeitsfähigkeit (VB 334.1 S. 8 f.).