1.3. In der Folge liess die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer bidisziplinär durch die C._____, begutachten. Nachdem das Gutachten am 23. April 2018 erstattet worden war, stellte sie dem Beschwerdeführer mit Vorbescheid vom 31. Mai 2018 die Abweisung seines Rentenbegehrens in Aussicht. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Einwände, worauf die Beschwerdegegnerin Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) nahm und den Gutachtern der C._____ Rückfragen stellte, welche diese mit Schreiben vom 3. bzw. 15. Oktober 2019 beantworteten. Daraufhin verfügte die Beschwerdegegnerin am 4. Februar 2020 dem Vorbescheid entsprechend.