Es wird sodann unter dem Titel "Verankerung der Partizipationsrechte und der Rolle der Durchführungsstellen im Gesetz" ausgeführt, dass zu den Anpassungen, die das Bundesgericht betreffend das Verfahren im Zusammenhang mit medizinischen Begutachtungen vorgenommen hat, noch keine Gesetzesgrundlage bestehe. Zudem solle auch gewährleistet werden, dass das heutige Amtsermittlungsverfahren nach wie vor eine möglichst einfache und rasche Abwicklung von Sozialversicherungsverfahren gewährleisten könne (BBl 2017 2535, 2626). Zum neuen Art. 43 Abs. 1bis