Mit Eingabe vom 10. Juni 2022 erhob der Beschwerdeführer beim hiesigen Versicherungsgericht Beschwerde gegen den Einspracheentscheid der Beschwerdegegnerin vom 12. Mai 2022 und beantragte die Aufhebung des angefochtenen Einspracheentscheids. Mit Eingabe vom 15. September 2022 reichte die Beschwerdegegnerin eine "Wiedererwägungsverfügung" ein, mit welcher sie den Einspracheentscheid vom 12. Mai 2022 pendente lite aufhob und eine Neuverfügung in Aussicht stellte. Mit Beschluss vom 28. September 2022 wurde das Beschwerdeverfahren in der Folge vom Versicherungsgericht von der Kontrolle abgeschrieben.