Am 28. Juni 2023 gelangte der Beschwerdeführer erneut per E-Mail an die Beschwerdegegnerin und schrieb ergänzend zum Inhalt aus der E-Mail vom 30. Mai 2023, welchen er erneut aufführte: "Guten Morgen Ich würde gerne wissen, was der Arzt der Meinung eines anderen Arztes widerspricht, der mich sogar mit einem Laser behandelt hat, damit ich wieder arbeiten konnte Ärzte in der Schweiz gaben mir eine Woche Urlaub, nachdem ich ihnen erklärt hatte, dass ich mit Nähten am Kopf keinen Helm tragen könne Beste Grüsse, A._____" (VB 82).