Am 30. Mai 2023 sandte der Beschwerdeführer der Beschwerdegegnerin eine E-Mail mit dem nachfolgenden Inhalt: "Guten Mor- gen26.46503.22.4Ich würde gerne wissen, warum in Ihrem Brief geschrieben steht, dass ich 3 Minuten bewusstlos war, wenn ich fast eine halbe Stunde war und auf welcher Grundlage der Arzt, der 1500 km von mir entfernt ist, die Kompetenz des Arztes, der mich vor Ort behandelt hat, in Frage stellt, es sei denn, Neurochirurg ist eine kompetente Person mit Respektsbekundungen A._____" (VB 80).